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Für zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge gilt folgendes Vorgehen: 1. Import mit EG-Uebereinstimmungsbescheinigung (für Personenwagen) Mit einer EG-Uebereinstimmungsbescheinigung kann das Fahrzeug direkt beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung angemeldet werden. Pro Person darf jährlich ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden. Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung:
(dieses muss quittiert sein oder die Zoll-/MWSt-Quittung muss beigelegt werden)
2. Import ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung Für importierte Fahrzeuge ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung ist eine Befreiung von der Typengenehmigung notwendig. Das Gesuch (Form. 9.14) ist beim Zoll- oder Strassenverkehrsamt zu beziehen und dem Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, mit folgenden Unterlagen zuzustellen:
(dieses muss quittiert sein oder die Zoll- MWSt-Quittung muss beigelegt werden)
Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung beim Strassenverkehrsamt Gemäss Ziffer 1 (ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung)
Zusätzlich:
3. Uebersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut sowie zollfreie Einfuhr Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als Uebersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung erhalten, sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften ausgenommen. Eine Befreiung von der Typengenehmigung ist nicht notwendig. Die Fahrzeuge können direkt beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung angemeldet werden. Eine Einschränkung bei Halterwechsel wird jedoch im Fahrzeugausweis eingetragen.
Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung: Gemäss Ziffer 2 (ohne Befreiung von der Typengenehmigung und ohne Nachweis über die Einhaltung der Geräusch- und Abgasvorschriften). Das Abgas-Wartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen gemäss Ziffer 1 ist beizubringen.
4. USA-Import Bei leichten Motorwagen mit Benzinmotor, welche die amerikanischen oder kalifornischen Abgasvorschriften erfüllen, wird die vom Hersteller angebrachte Kennzeichnung (Abgas-Label) als Nachweis über die Einhaltung der schweizerischen Abgasvorschriften in folgenden Fällen anerkannt:
Solche Fahrzeuge weisen im Motorraum eine Vignette auf. Sie trägt den Titel "VEHICLE EMISSION CONTROL INFORMATION" und enthält unter anderem den Namen des Fahrzeugherstellers, den Hubraum, die Motorbezeichnung, verschiedene Motoreinstelldaten und das Modelljahr sowie die Bestätigung, dass das Fahrzeug die entsprechenden Abgasvorschriften erfüllt. Der Nachweis über die Einhaltung der Geräuschvorschriften ist beizubringen (siehe Ziffer 2). Ferner ist darauf zu achten, dass diese USA-Fahrzeuge
Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung Gemäss Ziffer 2 (Abgasbestätigung in der Regel nur erforderlich für Modelljahr 1994 und älter, oder wenn die amerikanische Fahrzeugeinteilung nicht mit der europäischen übereinstimmt, z.B. bei gewissen leichten Geländewagen).
Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons gerne zur Verfügung
Bern, April 1998 |
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| Geschäftsstelle asa, Thunstrasse 9, Postfach, 3000 Bern 7 / Tel 031 350 83 83 / Fax 031 350 83 89 / E-Mail info@asa.ch / Quelle = www.asa.ch |